Begleitetes Fahren ab 17 (B17)
Sicher und erfahren in die mobile Zukunft starten.
Früh übt sich: Dein Start mit 17
Der B17-Führerschein ist deine Chance, schon ein ganzes Jahr vor deinem 18. Geburtstag wertvolle Fahrpraxis zu sammeln. Gemeinsam mit einer erfahrenen Begleitperson an deiner Seite gewinnst du Sicherheit in allen Verkehrssituationen und startest entspannter in deine eigene mobile Zukunft.
Deine Vorteile auf einen Blick
Mehr Sicherheit
Du lernst, mit alltäglichen und auch schwierigen Situationen im Straßenverkehr umzugehen, während ein erfahrener Fahrer neben dir sitzt.
Wertvolle Erfahrung
Ein ganzes Jahr Fahrpraxis unter realen Bedingungen – unbezahlbar für deine ersten eigenen Fahrten ohne Begleitung.
Geringeres Unfallrisiko
Statistiken belegen: Fahranfänger, die am Begleiteten Fahren teilgenommen haben, verursachen deutlich weniger Unfälle.
Wer darf dich begleiten?
Die Begleitperson trägt eine große Verantwortung. Daher muss sie bestimmte Kriterien erfüllen, die bei der Antragstellung geprüft werden.
Checkliste für Begleitpersonen
- Mindestens 30 Jahre alt sein
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen
- Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
- In deiner Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen sein
Wichtig: Für deine Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5-Promille-Grenze nicht. Sie muss absolut fahrtüchtig sein (0,0 Promille).
Der Ablauf: Was ist anders?
Antragstellung
Zusätzlich zu den normalen Unterlagen benötigen wir die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten und die ausgefüllten Formulare für jede Begleitperson.
Die Prüfungsbescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhältst du keinen Kartenführerschein, sondern eine rosa Prüfungsbescheinigung. Diese ist dein „Führerschein auf Zeit“ und nur in Deutschland und Österreich gültig.
Der 18. Geburtstag
Ab deinem 18. Geburtstag darfst du alleine fahren. Dein richtiger Kartenführerschein liegt dann bereits beim Straßenverkehrsamt für dich bereit.
Häufige Fragen zu B17
Wie viele Begleitpersonen darf ich eintragen?
Es gibt keine Obergrenze. Du kannst so viele Personen eintragen lassen, wie du möchtest, solange sie alle die Voraussetzungen erfüllen.
Darf ich mit B17 im Ausland fahren?
Nein. Die B17-Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und (dank einer Sonderregelung) in Österreich gültig. Für alle anderen Länder benötigst du den regulären Kartenführerschein.
Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?
Das ist ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß), der den Widerruf deiner Fahrerlaubnis, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge hat.
Klingt gut? Dann starte jetzt!
Sichere dir die Vorteile des begleiteten Fahrens. Melde dich noch heute an und beginne dein Abenteuer auf vier Rädern ein Jahr früher.